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 Pflegestufe 0

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Biggi
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BeitragThema: Pflegestufe 0   So Sep 19, 2010 4:12 pm    © Biggi

http://www.youtube.com/watch?v=vUi9GWQC284


Beitrag über eingeschränkte Alltagskompetenz.

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--Du magst denjenigen vergessen, mit dem du gelacht hast, aber nie denjenigen, mit dem du geweint hast--
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Biggi
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BeitragThema: Re: Pflegestufe 0   So Jun 26, 2011 2:50 pm    © Biggi

Nachstehend mal die Voraussetzungen:



2. Bewertung der Voraussetzungen


Um Leistungen zu erhalten, müssen erhebliche Einschränkungen in den
Alltagskompetenzen vorliegen. Für die Bewertung, ob die Einschränkung
der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen
und Fähigkeitsstörungen maßgebend:

  1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
  4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen
    oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten
    Depression (s.a. Depressionen > Allgemeines) oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des
    Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der
    Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
  9. Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
  12. ausgeprägt labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
  13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit,
    Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten
    Depression.



3. Höhe


Für den
Betreuungsbetrag gibt es 2 Kategorien:


  • Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des MDK
    beim Pflegebedürftigen wenigstens in 2 Bereichen, davon mindestens
    einmal aus den Bereichen 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige
    Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt.
    In diesem Fall erhält der Betroffene den Grundbetrag von maximal 100,- € monatlich.
  • Die Alltagskompetenz ist in erhöhtem Maße eingeschränkt, wenn der Gutachter des MDK
    beim Pflegebedürftigen wenigstens in 2 Bereichen, davon mindestens
    einmal aus den Bereichen 1 bis 9 und zusätzlich in mindestens einem der Bereiche 1 bis 5, 9 oder 11 dauerhafte und regelmäßige
    Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt.
    In diesem Fall erhält der Betroffene den erhöhten Betrag von maximal 200,- € monatlich.
LG Biggi

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sylvia
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BeitragThema: Re: Pflegestufe 0   So Jun 26, 2011 4:24 pm    © sylvia

liebe Biggi

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Den Schlüssel zum Erfolg kenne ich nicht. Der Schlüssel zum Scheitern ist der Versuch, es allen recht zu machen.
B. Cosby




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Gine
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BeitragThema: Re: Pflegestufe 0   Mo Jan 16, 2012 1:59 pm    © Gine

Liebe Biggi,
was ich mal wissen wollte. Wird das Betreuungsgeld weiter von den Kassen gezahlt, wenn man die Pflegstufe 1 beantragt hat und auch erhält ?

Danke Gine
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Biggi
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BeitragThema: Re: Pflegestufe 0   Mo Jan 16, 2012 2:45 pm    © Biggi

Liebe Gine,
ja, die Pflegestufe 0 ist ganz unabhängig von den anderen Pflegestufen.

LG Biggi

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Gine
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BeitragThema: Re: Pflegestufe 0   Mo Jan 16, 2012 2:56 pm    © Gine

Danke Biggi,
na dann bin ich mal gespannt, ob mein Dad schon die Pflegestufe 1 erhält. Dieser Papierkram nimmt nie ein Ende.
LG Gine
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Pflegestufe 0

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