Biggi Spezial-Helfer


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Alter: 49
Ort: Essen / NRW
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 | Thema: Pflegestufe 0 So Sep 19, 2010 4:12 pm © Biggi | |
| _________________________________________________ --Du magst denjenigen vergessen, mit dem du gelacht hast, aber nie denjenigen, mit dem du geweint hast--
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Biggi Spezial-Helfer


Situation bezieht sich auf: 
Anzahl der Beiträge: 8241
Alter: 49
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 | Thema: Re: Pflegestufe 0 So Jun 26, 2011 2:50 pm © Biggi | |
| Nachstehend mal die Voraussetzungen: 2. Bewertung der Voraussetzungen Um Leistungen zu erhalten, müssen erhebliche Einschränkungen in den Alltagskompetenzen vorliegen. Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:
- unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
- tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
- im situativen Kontext inadäquates Verhalten
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen
oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression (s.a. Depressionen > Allgemeines) oder Angststörung
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des
Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
- Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
- ausgeprägt labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
- zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit,
Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.
3. Höhe Für den Betreuungsbetrag gibt es 2 Kategorien:
- Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des MDK
beim Pflegebedürftigen wenigstens in 2 Bereichen, davon mindestens einmal aus den Bereichen 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt. In diesem Fall erhält der Betroffene den Grundbetrag von maximal 100,- € monatlich.
- Die Alltagskompetenz ist in erhöhtem Maße eingeschränkt, wenn der Gutachter des MDK
beim Pflegebedürftigen wenigstens in 2 Bereichen, davon mindestens einmal aus den Bereichen 1 bis 9 und zusätzlich in mindestens einem der Bereiche 1 bis 5, 9 oder 11 dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt. In diesem Fall erhält der Betroffene den erhöhten Betrag von maximal 200,- € monatlich.
LG Biggi _________________________________________________ --Du magst denjenigen vergessen, mit dem du gelacht hast, aber nie denjenigen, mit dem du geweint hast--
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sylvia Spezial-Helfer


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 | Thema: Re: Pflegestufe 0 So Jun 26, 2011 4:24 pm © sylvia | |
|  liebe Biggi _________________________________________________
Den Schlüssel zum Erfolg kenne ich nicht. Der Schlüssel zum Scheitern ist der Versuch, es allen recht zu machen. B. Cosby
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Gine Ist hier Zuhause

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 | Thema: Re: Pflegestufe 0 Mo Jan 16, 2012 1:59 pm © Gine | |
| Liebe Biggi, was ich mal wissen wollte. Wird das Betreuungsgeld weiter von den Kassen gezahlt, wenn man die Pflegstufe 1 beantragt hat und auch erhält ?
Danke Gine |
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Biggi Spezial-Helfer


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 | Thema: Re: Pflegestufe 0 Mo Jan 16, 2012 2:45 pm © Biggi | |
| Liebe Gine, ja, die Pflegestufe 0 ist ganz unabhängig von den anderen Pflegestufen.
LG Biggi _________________________________________________ --Du magst denjenigen vergessen, mit dem du gelacht hast, aber nie denjenigen, mit dem du geweint hast--
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Gine Ist hier Zuhause

Anzahl der Beiträge: 685
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 | Thema: Re: Pflegestufe 0 Mo Jan 16, 2012 2:56 pm © Gine | |
| Danke Biggi, na dann bin ich mal gespannt, ob mein Dad schon die Pflegestufe 1 erhält. Dieser Papierkram nimmt nie ein Ende. LG Gine |
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