Die sogenannnten "Hotelkosten" (Unterbringung und Verpflegung) bei der Kurzzeitpflege sind ja in der Regel selber zu bezahlen. Sie sind in dem z.Zt. geltenden Satz von 1.510,-- Euro p.a. nicht verrechenbar.
Doch wenn der Kranke die seit 2008 bestehende Pflegestufe O (eingeschränkte Alltagskompetenz) hat, die als Sachleistung 100,-- bis 200,-- Euro pro Monat beträgt, kann er diese Hotelkosten damit durch die Pflegekasse begleichen lassen.
LG Biggi
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--Du magst denjenigen vergessen, mit dem du gelacht hast, aber nie denjenigen, mit dem du geweint hast--