Über einen Antrag zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit muss die Pflegekasse in einer bestimmten Frist entscheiden:
---- 5 Wochen----, wenn der Antragsteller sich zuhause befindet
-----2 Wochen----, wenn der Antragsteller sich zuhause befindet und der Angehörige Pflegezeit beantragt hat
-----1 Woche-----, wenn der Antragsteller sich im Krankenhaus oder im Hospiz oder in einer stationären Reha befindet
LG Biggi
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--Du magst denjenigen vergessen, mit dem du gelacht hast, aber nie denjenigen, mit dem du geweint hast--