Liebes Murmelchen,
es kommt aber auch auf die Kosten an. Die Sätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind seit 2012 auf je 1.550,-- gestiegen. Bei 2 x 28 Tagen wirst du dann sicherlich zuzahlen müssen. Bei der Verhinderungspflege musst du aber mind. 6 Monate gepflegt haben, um sie zu beanspruchen.
Erkundige dich am Besten in einer Einrichtung über die Kosten, dann kannst du dir es ja errechnen.
Und die sogenannten Hotelkosten kannst du über die Pflegestufe 0 abrechnen lassen.
LG Biggi
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--Du magst denjenigen vergessen, mit dem du gelacht hast, aber nie denjenigen, mit dem du geweint hast--