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 möchte Barabhebungen vom Konto begrenzen lassen

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Stella
Ist sich am Einleben
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BeitragThema: möchte Barabhebungen vom Konto begrenzen lassen   Do 12 Jan 2012, 19:51    © Stella

Guten Abend,

nun war ich lange nicht mehr hier, hatte selbst gesundheitliche Probleme
und viel Familienbesuch aus aller Welt, der sich stets bei meinem Mann
und mir einfindet, wenn mal nach Omi oder Opi gesehen wird.
Schön, ziemlich anstrengend, keinerlei Entlastung.

Durch einen Schlaganfall vor drei Jahren, der meiner Mutter deutliche kognitive
Einschränkunken, kompletten Wortschatzverlust, Schluck-, Würgreflex- und
leichte Halbseiten-Lähmung bescherte bin ich in die Betreuungsaufgabe
geraten und reingewachsen. Der Besuch zweier Seminare für pflegende
Töchter von Dementen hat mir dabei sehr geholfen.
Leider gibt es so etwas nicht mehr vor Ort, auch keine Gruppe.

Der Schriftkram meiner Mutter lief bereits ab Krankenhaus und Reha über mich.
Eine viele Jahre zuvor notariell verfasste Patientenverfügung mit Generalvollmacht
wurde von verschiedenen Stellen kopiert. Post und Papiere laufen seither über mich.
Für Ärzte, Pflegedienst, Versicherungen, Pflegekasse, Krankenkasse usw. usf.,
sogar für's Gericht (wegen einer Unfall-Zeugenaussage, die sie machen sollte)
gelte und galt ich als Betreuerin, muss(te) unterschreiben.

Für die Bank nun plötzlich nicht:

Bis jetzt hebt Mutter 1x monatlich einen Betrag vom eigenen Girokonto ab,
über den sie verfügt, von dem sie gelegentliche Taxifahrten, Friseur, Fußpflege...
bezahlt, so sie das gerade unbedingt selbstständig unternehmen will.
Für die Bank hab ich zudem schon seit ewigen Zeiten eine Vollmacht,
auch für online-banking, außerdem gibt es die Generalvollmacht.

Nun geht Mutter immer öfter zur Bank, weil sie vergisst, dass sie erst kürzlich dort war.
Es wird ihr jedesmal Geld ausbezahlt. Sie überzieht ihr Konto jetzt schon seit Monaten.
Das abgehobene Geld hat sie nicht verloren, verschwendet oder sich abzocken lassen:
Er schlummert vergessen (weitgehend vollständig) in ihrer kleinen Geldkassette.

Darüberhinaus lässt sie sich zunehmend zu "Terminen" chauffieren,
die gar nicht vereinbart sind - weil sie die Orientierung im Kalender verloren hat.
Empört, verzweifelt und wütend kommt sie zurück, weil man sie dort "abgewiesen" hat.
Natürlich gibt sie so auch noch einiges Geld unnötig fürs Taxi aus...

Die Bank will den möglichen Abhebungsbetrag nicht begrenzen,
"da meine Mutter ja geschäftsfähig ist".
Sie könne abheben, so viel sie wolle, meinte die Bankangestellte.

Pikant: Das Geld auf dem Girokonto stammt von meiner Schwester, meinem Mann und mir.
Wir stellen es ihr aus freien Stücken zur Verfügung, weil ihre Rente minimalst ist.
Wir sind auch diejenigen, die das Konto ausgleichen, wenn es im Minus ist.

Mutters Bankbesuche nebst Abhebung und Auszahlung wollte und will
ich ungern ganz unterbinden, damit sie sich halt noch weiterhin dazu fähig fühlen kann...

Ich bin ziemlich verärgert über das Bankgebahren und sehr ratlos.
Tatsächlich habe ich in den Unterlagen aber kein Papier gefunden,
mit dem meine Mutter wörtlich "für nicht geschäftsfähig" erklärt wurde.
Was tun?

Im "Demenz-Angehörigen-Seminar" wurde darüber aufgeklärt,
dass zu (meiner) Generalvollmacht keine weiteren richterlichen Anordnungen mehr nötig sind,
ich also seit diesem Schlaganfall somit die juristische Betreuerin bin.
Eine richterliche Betreuungsverfügung wäre nur dann nötig,
wenn k e i n e Generalvollmacht vorliegen würde.

Ich will klare Verhältnisse schaffen.

Hat jemand hier entsprechende Erfahrungen?

Über Antworten freue ich mich sehr,
zumal zeitlich passend auch mein überaus verwirrter Schwiegervater gerade schwer über die Stränge schlägt.

Herzliche Grüße und schon vorab vielen vielen Dank!

Stella

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sunny
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Ann
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BeitragThema: Re: möchte Barabhebungen vom Konto begrenzen lassen   Do 12 Jan 2012, 20:31    © Ann

Hallo Stella,

die gesetzliche Lage kenne ich leider nicht.

Aber wäre es denn nicht möglich, ein neues Konto zu eröffnen bei dem nicht die Möglichkeit der Überziehung besteht ?

_________________________________________________
Liebe Grüße
Ann


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme:
Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen.
Und ich lächelte und war froh - und es kam schlimmer!
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LeniH
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BeitragThema: Re: möchte Barabhebungen vom Konto begrenzen lassen   Fr 13 Jan 2012, 07:29    © LeniH

Hallo Stella.
Da du Generalvollmacht hast, hast du auch die Befugnis, den Überziehungskredit bei der Bank aufzuheben.
Eine Genaralvollmacht ist dazu da dass man sämtliche, und zwar in ALLEN Bereichen für den zu Betreuenden, Vorgänge erledigen kann ohne dessen Zustimmung. Zumindest steht es so in meiner Generalvollmacht.
Das gilt für Banken, Gerichte, alle Ämter usw. Wenn sich die Bankangestellte nicht einsichtig zeigt, würde ich an deiner Stelle mit dem Filialleiter sprechen.
Es wäre auch gut, wenn du deine Mutter dazu bekommen würdest, zu einem Neurologen zu gehen. Der kann dann feststellen, ob eine Demenz vorliegt. Wir haben es unserer Tante gegenüber so formuliert, dass man solche Untersuchungen regelmäßig machen soll.
Vorher haben wir aber mit dem Arzt gesprochen und auch die Symptome erklärt. Solche Ärzte haben die Erfahrung die Patienten gezielt zu untersuchen. Bei uns hat das gut geklapptund wir haben jetzt ein schriftliches Gutachten, dass eine Demenz vorliegt.
Oft ist für Aussenstehende eine Demenz nicht ersichtlich, da sich die Personen ja auch teilweise noch normal verhalten. Die Demenz kommt ja meisstens schleichend, und erst in fortgeschrittenem Stadium auch in der Umwelt erkennbar.
Ich wünsche dir viel Kraft, ich weiss, wie schwer es ist mit solchen Situationen umzugehen.
Leni
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Stella
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BeitragThema: Re: möchte Barabhebungen vom Konto begrenzen lassen   Fr 13 Jan 2012, 10:04    © Stella

Liebe Ann, liebe Leni,

herzlichen Dank für Euere Nachrichten!
Schon allein die Tatsache, dass ich mich
mit den vielen - und immer mehr werdenden -
Betreuungsproblemen nicht so allein fühle,
tut sooo gut!
Ich hätte mich viel früher wieder hier
einloggen sollen!

Habe heute schon einen Termin mit
der städtischen Betreuungsstelle ausgemacht,
um zu erfahren, ob ich wirklich zusätzlich
zur Generalvollmacht noch irgendein Papier
brauche, um die Überziehungen bei der
Bank zu stoppen.

Auch über die Eröffnung eines anderen Kontos
für Mutter haben mein Mann und ich beraten.
Mein Mann will heute mit der Sparkassen z e n t r a l e
grundsätzlich klären, welche Voraussetzungen juristisch
erforderlich sind, um die nötige Betreuung auch
in Geldangelegenheiten in ihrem Institut umsetzen zu
können. Diese Voraussetzungen will er sich in Schriftform
geben lassen.

Einen wertvollen Rat habe ich noch am Telefon von
"Demenz e.V." bekommen: Taxizentrale anweisen,
dass Taxen für meine Mutter nur noch von mir geordert
werden dürfen. Das wird "Irrfahrten" zu "wichtigen Terminen"
unterbinden, auch solche zur Bank. Allerdings wird es wohl
für eine Weile von Belästigung der Nachbarn (damit die
die Taxizentrale anrufen) und heftigen, lautstarken
Zornesausbrüchen begleitet werden.

Ich werde berichten, wie's weitergeht.

Alles Gute für Euch und das Tragen Euerer "Päckchen",
herzliche Grüße
Stella

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sunny
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Stella
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BeitragThema: Re: möchte Barabhebungen vom Konto begrenzen lassen   Sa 14 Jan 2012, 00:40    © Stella

Guten Abend - oder besser: Gute Nacht!

In Sachen "Barabhebungen/Kontoüberziehung" habe ich von Bank, kommunaler Stelle für Betreuungen
und Demenz e.V. inzwischen Auskünfte bekommen: Einerseits Verwunderung, warum nach Vorlage
meiner Generalvollmacht der Bitte, Mutters Barabhebungen zu begrenzen, nicht Folge geleistet wird,
andererseite (Bank) die Präsentation zweier Möglichkeiten:
Alle Konten und Geldgeschäfte dürfen nur noch über mich laufen, Mutter wäre komplett außen vor
(dazu soll ich noch eine schriftliche Erklärung ihrer Geschäftsunfähigkeit vorlegen) -
oder Mutter kann abheben wieviel auch immer sie gerade mag und wann sie mag und auch das Konto überziehen.
Ganz vage wurde eine Vereinbarung in den Raum gestellt, wonach man meinem Wunsch
entsprechen könne, Mutters Abhebungen auf 1x monatlich (festgelegter Betrag) zu beschränken.
Genau das war ja mein ursprüngliches Anliegen. Bloß hatte man sich nicht daran gehalten
und ich mag nicht recht daran glauben, dass es künftig klappen wird.
Am Montag kann ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter vom Vormundschaftsgericht sprechen.
Vielleicht ergibt sich noch Positives im Sinne vom Erhalt von Mutters "normalem Alltag".

Herzliche Grüße, schönes Wochenende
Stella

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sunny
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Marie
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BeitragThema: Re: möchte Barabhebungen vom Konto begrenzen lassen   Sa 14 Jan 2012, 09:56    © Marie

Hallo Stella,

die Banken sind in solchen Fällen leider wenig kooperativ. Die Möglichkeit, gerichtlich festlegen zu lassen, daß der demente Kontoinhaber nicht mehr verfügen darf sondern nur noch der Bevollmächtigte wird meiner Kenntnis nach erst möglich, wenn soviel (sinnlos) abgehoben wurde, daß der künftige Unterhalt gefährdet ist. Das gilt besonders auch für Sparkonten.

Ich hatte Bedenken, daß mein Vater eventuell mal eine Vollmacht unterschreiben könnte, die man ihm abschwatzt, weil wir früher in meiner Abwesenheit für ihn Geld über Vollmacht abheben ließen, damit er nicht den Weg zur Bank machen muß.

Das Einzige, was ich erreichen konnte war, daß ein Hinweis im Computer gespeichert ist (besonders auch für Filialen außerhalb unseres Wohnortes), daß man die Unterschrift besonders Prüft und mich ggf. informiert, wenn eine Vollmacht vorgelegt wird. Mein Vater kann mit Sicherheit nicht mehr so unterschreiben, wie es bei der Bank vorliegt. Sie könnten dann eine Auszahlung verweigern mit dem Hinweis, daß die Unterschrift nicht übereinstimmt.

Glücklicherweise mußte ich das nie ausprobieren.

Ich habe übrigens seit sehr vielen Jahren schon Bankvollmacht (lange vor der Generalvollmacht) und die Bankerin kennt auch meinen Vater noch.

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von Marie
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