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 Vermögensaufstellung

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dox
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BeitragThema: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 13:21    © dox

Hallo!

Ich habe gerade folgendes Problem..
Der Ehemann leidet unter Demenz und die Ehefrau ist der Vormund.
Wie oft muss jetzt eine Vermögensaufstellung gemacht werden?

Danke!
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Gissi
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 13:48    © Gissi

Hallo Dox
es wäre nett wenn du dich anmelden und vorstellen würdest bom

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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 14:08    © dox

Gissi schrieb:
Hallo Dox
es wäre nett wenn du dich anmelden und vorstellen würdest bom


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Ich kann kein Forum zu Vorstellung finden.

Gruß, dox.
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Gissi
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 14:23    © Gissi

dox schrieb:


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Gruß, dox.


Oh Sorry zwinker
Vorstellen kannst du dich im privaten Raum (nur für Mitglieder)

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Biggi
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 14:24    © Biggi

Hallo Dox,

Ein direktes Vorstellungsforum gibt es nicht. Kannst es z.B. unter Kaminstübchen machen.

Wie Gissi schon schrieb, wäre es nett etwas mehr über dich zu erfahren, natürlich nur, wenn du möchtest.

Zu deiner Frage: Mein Mann ist Betreuer (Vormund heisst es nicht mehr) seiner Mutter. Er muss einmal jährlich eine Aufstellung fürs Amtsgericht machen.

LG Biggi

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dox
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 14:48    © dox

Biggi schrieb:

Zu deiner Frage: Mein Mann ist Betreuer (Vormund heisst es nicht mehr) seiner Mutter. Er muss einmal jährlich eine Aufstellung fürs Amtsgericht machen.


Hallo!

Ich habe im Internet gelesen, dass man al Ehepartner die Vermögensaufstellung nur alle 2 Jahre machen muss.
Leider weiss ich nicht wo ich die Rechtslage genau nachlesen kann.

Was muss denn alles in die Vermögensaufstellung.
Muss man alles erfassen einschliesslich der Einkünfte usw.?
Finde ich seltsam wenn man schon ewig verheiratet ist.
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sylvia
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 14:59    © sylvia

lieber Dox,
magst Deinen Vornamen preisgeben?

Vielleicht solltest bei diesen Dingen einen Rechtsanwalt konsultieren.

Ob man "ewig" verheiratet ist hat damit nichts zutun. Es gibt hier bei uns immer diese gewissen Regeln. Ein Beispiel - ich wollte den Kredit meines Mannes ablösen (31 Jahre verheiratet)wir haben beide die Vollmacht und ich darf es nicht. Darf meinem Mann das Geld geben mehr nicht. Aufregen lohnt da nicht, Frau nimmt es hin.

Schau mal, ob der Link hilft

http://wiki.btprax.de/Verm%C3%B6genssorge

LG Sylvia

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Den Schlüssel zum Erfolg kenne ich nicht. Der Schlüssel zum Scheitern ist der Versuch, es allen recht zu machen.
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dox
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 15:13    © dox

sylvia schrieb:

Vielleicht solltest bei diesen Dingen einen Rechtsanwalt konsultieren.


Nee Anwälte sind für mich genauso überflüssig wie Steuerberater.
Kann man sich alles selber anlesen. Kostet nur ein wenig Fleiß und Mühe!

sylvia schrieb:

Schau mal, ob der Link hilft

http://wiki.btprax.de/Verm%C3%B6genssorge


Danke! Den Link kannte ich noch nicht.
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 15:40    © sylvia

Hallo Dox,
grad weil man das nicht kann gab ich den Hinweis. Das haben auch meine beiden Söhne erkannt mit 28 und 30 Jahren.

Es ist schön, das Du deine Mutter entlasten möchtest. Aber man kann in jungen Jahren nicht alles wissen und oft ist auch nicht die Zeit zum erlesen da. Ich war z. B. nie Betreuer meines demenzkranken Papas. Mir hat der Rechtsanwalt eine Vollmacht erstellt, die alles wirklich alles beinhaltet hat und mir sozusagen keine Tür verschlossen ließ. Es war ein kleines Buch und jeder staunte. Denn ein Betreuer muß, wie Du schon geschrieben hast alles offenlegen was auch Zeit benötigt und wissen.

Steuerberater braucht man nicht, wenn man kein Haus hat, da man es praktisch über CD Programm machen kann, aber auch das ist nicht jedem gegeben.

LG Sylvia

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dox
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 15:53    © dox

sylvia schrieb:
Hallo Dox,
grad weil man das nicht kann gab ich den Hinweis. Das haben auch meine beiden Söhne erkannt mit 28 und 30 Jahren.
Es ist schön, das Du deine Mutter entlasten möchtest. Aber man kann in jungen Jahren nicht alles wissen und oft ist auch nicht die Zeit zum erlesen da. Ich war z. B. nie Betreuer meines demenzkranken Papas. Mir hat der Rechtsanwalt eine Vollmacht erstellt, die alles wirklich alles beinhaltet hat und mir sozusagen keine Tür verschlossen ließ. Es war ein kleines Buch und jeder staunte. Denn ein Betreuer muß, wie Du schon geschrieben hast alles offenlegen was auch Zeit benötigt und wissen.


Ja ich verstehe deinen Hinweis.
Ich bin über 40 und studierter Akademiker im technischen Bereich.
Gesetzestexte sind mein Hobby allerdings bis jetzt nur in den Bereichen Verkehrsrecht und Steuerrecht.
Ich denke schon, dass ich mich ins Betreuungsrecht einarbeiten kann zumindest so weit wie benötigt.
Natürlich braucht man dafür ein paar Jahre um tief einzusteigen, zumindest war dies in meinen Spezialgebieten so.

Wie gesagt, mir geht es zunächst nur darum meiner Mutter diese Dinge abzunehmen. Zum Glück hat sie was die Vermögensdinge angeht für alles Vollmachten von ihrem Mann.

Gruß, dox.
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Biggi
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 17:44    © Biggi

Hallo Dox,
wie es unter Ehepartnern ist, weiss ich nicht.
Im Falle meines Mannes ist es so, dass es vorgefertigter Fragebogen ist, in dem die Vermögensverhältnisse der Mutter dargelegt werden müssen. Wir müssen über uns keine Angaben machen, da wir Selbstzahler sind.

Mag sein, dass für dich Steuerberater überflüssig sind, aber wir brauchen einen für unsere Bilanz, da wir diese nicht selber erstellen, bzw. siegeln dürfen. Ich habe lange Jahre bei einem gearbeitet und viele waren froh, dass sie dort Hilfe bekamen, da sie selber einfach mit Schreibkram überfordert waren. Kommt also immer auf die Sichtweise an.

LG Biggi

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sylvia
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   So 16 Mai 2010, 18:05    © sylvia

Hallo Dox,
dann ist es ja gut. Schönes Hobby, aber wie Du geschrieben hast es braucht JAHRE. Lieb ist es Deine Mutter zu entlaßten.
Übrigens mein Grosser ist Dipl. Ing..

Man kann noch soviel Wissen haben, alle Rechte sind sehr kompakt und manchmal schwer verständlich.

Zum Steuerberater schrieb ja unsere Biggi was sehr wichtiges.


LG Sylvia

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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   Sa 22 Mai 2010, 15:11    © Babs2105

Als meine Schw.Mutter noch lebte und an Demenz erkrankte, wurde ich auf Wunsch meiner Schw.Mutter durch einen Notar zur einer Generalbevollmächtigen genannt.
Ich hatte sämtliche Vollmachten, von Rechtsgeschäften, Vermögengegenständen jeder Art, Erklärungen aller Art beim Arzt, Anträge stellen, abzuändern oder zurücknehmen, Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen, Verbindlichkeiten einzugehen, Grundbesitz zu veräussern, Konto und Vermögen aller art zu eröffnen oder aufzulösen, Persönliche Angelegenheiten zu vertreten und so vieles mehr, allein die Vollmachten brauchten drei Seiten voll .......
Es ist praktisch nichts anderes als Betreuer nur ohne Paß.
Einen Streuerberater brauchten wir nicht. Ich bekam alle Vollmachten meiner Schwiegermutter und mein Mann die seiner Vaters.
Es gab und gibt keine Probleme.
GAnz im Gegenteil, die Geschwister (zwei Brüder) meines Mannes waren nur froh, daß wir alles übernommen haben.
Besonders die Zeit, als Schw.Mutter öfters ins KH mußte (ich habe sie zu Hause gepflegt), und es ihr immer schlechter ging. Sie hatte eine Patientenverfügung, aber im Grunde habe ich entschieden, daß sie sterben kann, obwohl die Ärzte ihr Infusionen noch geben wollten, als sie nicht mehr trinken konnte.
Sie starb bei uns im Kreise der FAmilie und der ganze Papierkramm danach war auch nicht sehr aufwendig.

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" Für die Menschen, die regelmäßig ein Gebet sprechen,
ist es das beste und einfachste aller Beruhigungsmittel "
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" Die wahre Lebensweisheit besteht darin,
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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   Sa 22 Mai 2010, 15:57    © maxmoritz

Ich vermute, das es das im Kern ist, weswegen ich mit meiner ebenso ausgestellten GeneralVollmacht und Vorsorgevollmach auch NIEMANDEM Rechenschaft schuldig bin/war aber ein Berufsbetreuer janicht vom zu Betreuenden meist ausgewählt sondern bestimmt/vor die Nase gesetzt wird. Und nach den Missbrauchsfällen die in der Vergangheit passiert sind, finde ich das rechtens.

Der Betreuer von Ma muss nur dem Gericht Rechenschaft ablegen. Mir nicht.

Aber ist mir auch egal. Ich habe ihm das auch so gesagt:
Sie können fast alles machen. Außer bei der Gesundheits- und Aufenthaltsbestimmung bzw. Vorsoge, da will ich nicht einfach mal eben so.

Und er findet es glaube ich gut.

LG Moni

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BeitragThema: Re: Vermögensaufstellung   Sa 22 Mai 2010, 16:00    © dox

Hallo!

Ich habe mittlerweile viel gelesen!
Das Betreuungsgericht verlangt von meiner Mutter ein Vermögenzverzeichnis und auch die Angabe von Einkünften.
Ein Vermögensverzeichnis hat im letzten Jahr schon erstellt.
Sie ist von der Rechnungslegung befreit und müßte ein Vermögenzverzeichnis nur höchstens alle zwei Jahre erstellen.
Ebenso gehören die laufenden Einnahmen nicht zu einem Vermögensverzeichnis bzw. Erliegen nicht der Ergänzungspflicht.

Könnt ihr meine Ansicht so betätigen. Vielleicht sollte ich mal beim Betreuungsgericht anrufen und nachfragen.

Viele Grüße, dox.
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